ADR Gefahrguttransporte
Wir wickeln ADR-Gefahrguttransporte gemäß den geltenden Rechtsvorschriften des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) ab.
FACHLICH GESCHULTE BERUFSFAHRER
FAHRZEUGE MIT VORGESCHRIEBENER AUSSTATTUNG
ADR-GEFAHRGUTTRANSPORTE FÜHREN FACHLICH GESCHULTE BERUFSFAHRER IN ORDNUNGSGEMÄS GEKENNZEICHNETEN FAHRZEUGEN MIT VORGESCHRIEBENER AUSSTATTUNG DURCH.
Bitte beachten Sie, dass bei ADR-Transporten der Absender für die korrekte Verpackung, Kennzeichnung und erforderliche Dokumentation haftet.
Bei ADR-Transporten ist das Gefahrgut in drei Klassen unterteilt:
- Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände
- Klasse 2 erstickende, brandfördernde, entzündliche, giftige und ätzende Gase
- Klasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe, desensibilisierte explosive flüssige Stoffe
- Klasse 4.1. Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe
- Klasse 4. 2. Selbstentzündliche Stoffe, in Berührung mit Luft selbsterhitzungsfähig
- Klasse 4.3. Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden
- Klasse 5.1. Entzündend wirkende Stoffe
- Klasse 5.2. Organische Peroxide
- Klasse 6.1. Giftige Stoffe
- Klasse 6.2. Ansteckungsgefährliche Stoffe
- Klasse 7 Radioaktive Stoffe
- Klasse 8 Ätzende Stoffe
- Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände (z.B.: hohe Beförderungstemperaturen, krebserregend, GMO, PCB usw.)
Unverbindliche Anfrage
Anhand von detaillierten Informationen und Unterlagen unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
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